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AGB

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen des Vietnam Reiseveranstalter, Kambodscha Reiseveranstalter, sowie Laos Reiseveranstalter iti-holiday Heiko Grimm

Die nachfolgenden Reisebedingungen ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a - m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter.

Abweichungen in der jeweiligen Reiseausschreibung, -bestätigung haben Vorrang.

0. Geltungsbereich bzw. Abgrenzung zwischen Reisevermittlung und Reiseveranstaltung

0.1 Die iti-holiday, Heiko Grimm wird sowohl als Vermittler von Flugleistungen, Pauschal- und touristischen Einzelleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB, sowie als Veranstalter von Pauschalreisen tätig.

0.2 Die iti-holiday, Heiko Grimm ist nur dann als Reiseveranstalter (im Sinne § 651 a Abs. 1 BGB) zu werten, wenn ein umfassendes Reisepaket aus mindestens 2 touristischen Hauptleistungen zusammengestellt und zu einem vorher festgelegten Gesamtpreis angeboten wird.

0.3 Für alle anderen Fälle ist die iti-holiday, Heiko Grimm im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB Vermittler. Dies gilt auch für den Fall, dass Gegenstand der Vermittlung ein Pauschalreisevertrag ist. Eine Vermittlung erfolgt ausschließlich im Namen und auf Rechnung des in der Reiseausschreibung -bestätigung genannten Leistungsträgers (Veranstalters), unter Zugrundelegung seiner Geschäftsbedingungen, auf die hiermit ausdrücklich verwiesen wird. Insbesondere verweisen wir auf die aus diesen Geschäftsbedingungen resultierenden, abweichenden Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen.

1. Anmeldung und Bestätigung

1.1 Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch (Email) erfolgt, bietet der Kunde der iti-holiday, Heiko Grimm den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reisebeschreibung im schriftlichen oder elektronischen Reisevorschlag verbindlich an.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande.

1.3 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Vertragsangebot der iti-holiday, Heiko Grimm vor, an das diese 10 Werktage gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots durch die Annahme des Reisegastes zustande, welche durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erfolgen kann.

1.4 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteilnehmern (gilt insbesondere bei Gruppenreisen) aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Leistungsverpflichtung der iti-holiday, Heiko Grimm

2.1 Die Leistungsverpflichtung der iti-holiday, Heiko Grimm ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der Reiseausschreibung und unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. Nebenvereinbarungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind nur gültig, wenn sie von der iti-holiday, Heiko Grimm schriftlich bestätigt wurden. Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden, können, soweit keine einzelvertragliche Einigung vorliegt nicht erstattet werden. Die iti-holiday, Heiko Grimm bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die iti-holiday, Heiko Grimm zurückerstattet worden sind.

2.2 Leistungsträger (z.B. Hotels, Fluggesellschaften, örtliche Reiseleitung) sind von der iti-holiday, Heiko Grimm nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reisebeschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen.

3. Zahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen

3.1 Mit Vertragsschluss und nach Aushändigung eines Sicherungsscheines (nur bei Pauschalreisen) im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises zu leisten.

3.2 Die Restzahlung ist, soweit nichts anderes im Einzelfall in der Buchungsbestätigung vereinbart ist, 45 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 6 genannten Gründen abgesagt werden kann.

3.3 Entscheidet sich der Reisegast anstatt für eine Privatreise, für den Anschluss an eine Gruppenreise, so wird ihm nach Beendigung der Reise, der Differenzbetrag entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl während der Reise zurückerstattet.

3.4 Bei einer Buchung weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort fällig.

Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsleistungen sind sofort fällig.

3.5 Die Reiseunterlagen (Voucher) erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises per E-Mail oder in Ausnahmefällen per Post zugesandt.

3.6 Soweit der Sicherungsschein übergeben ist und die iti-holiday, Heiko Grimm zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, wird die iti-holiday, Heiko Grimm im Falle der unvollständigen Bezahlung des Reisepreises von der Leistung zurücktreten und vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten (s. 6.2) verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3.7 Vermittelt die iti-holiday, Heiko Grimm, dem Kunden Flüge oder sonstige nicht im Reiseprogramm enthaltene Leistungen, so gelten die AGB’s der jeweiligen Flug- oder Versicherungsgesellschaft, auf welche gesondert hingewiesen wird. In der Regel sind diese Nebenleistungen in voller Höhe, sofort nach Buchung durch den Kunden zu bezahlen.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.2 Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe folgender Bestimmungen zulässig:

a) Die iti-holiday, Heiko Grimm kann eine Preisänderung nur verlangen bei einer nach Abschluss des Reisevertrages eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.

b) Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhungen pro Person oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.

c) Die iti-holiday, Heiko Grimm hat den Reisekunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umstände hiervon zu unterrichten.

d) Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, gebührenfrei vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus dem Reiseprogramm des Reiseveranstalters zu verlangen, sofern dieser zu einem solchen Angebot tatsächlich in der Lage ist. Der Reisegast hat diese Rechte unverzüglich, nach Erklärung der iti-holiday, Heiko Grimm über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.

4.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Änderungen vorgenommen (Umbuchung) ist von der iti-holiday, Heiko Grimm zu prüfen, ob die Durchführung gewährleistet werden kann. Für Umbuchungswünsche kann die iti-holiday, Heiko Grimm Umbuchungsgebühren verlangen.

4.4 Bei einem Wechsel in der Person des Teilnehmers ist die iti-holiday, Heiko Grimm soweit sie einem solchen Wechsel nicht deshalb widerspricht, weil der neue Reiseteilnehmer den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen, berechtigt, die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu berechnen und in Rechnung zu stellen.

4.5 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, sowie aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Für Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, empfehlen wir in eigenem Interesse die Schriftform.  

5. Kündigung durch die iti-holiday, Heiko Grimm

5.1 Die iti-holiday, Heiko Grimm kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die iti-holiday, Heiko Grimm, so behält sie den Anspruch auf den Gesamtpreis; die iti-holiday, Heiko Grimm muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den sie aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Bevollmächtigen (Reiseleitung) der iti-holiday, Heiko Grimm sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte der iti-holiday, Heiko Grimm wahrzunehmen.

5.3 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Wetter, Straßenbedingungen, Krieg und kriegerische Ereignisse, Bürgerkrieg, politische Gewalthandlungen, Ereignisse mit terroristischem Hintergrund, Epidemien, Naturkatastrophen und andere Katastrophen etc.) erschwert, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, die Reise, auch kurzfristig, zu kündigen, zu ändern oder andere Fahrzeuge einzusetzen. Bei Reiseabbruch hat die iti-holiday, Heiko Grimm die Rückreise zu organisieren, wobei deren Mehrkosten von den Parteien je zur Hälfte zu tragen sind. Sonstige Mehrkosten wie die Unterbringung über die Vertragsdauer hinaus hat der Reisende zu tragen.

6. Rücktritt, Umbuchung durch den Kunden, Ersatzpersonen

6.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber der iti-holiday, Heiko Grimm vom Reisevertrag zurücktreten.

6.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen der iti-holiday, Heiko Grimm unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu. Maßgeblich für dessen Bemessung ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die Stornogebühren sind wie folgt nach Tagen vor dem Abreisetag:

bis 31 Tage vor Reiseantritt: 20% der Reisekosten

ab 31. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 35% der Reisekosten

ab 21. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 50% der Reisekosten

ab 7. Tag vor Reiseantritt bis Abreisetag: 100% der Reisekosten.

6.3 Dem Reisegast ist es gestattet, der iti-holiday, Heiko Grimm nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

6.4 Die iti-holiday, Heiko Grimm behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Dies betrifft vor allem Fremdleistungen von Linien- und Charterfluggesellschaften welche oftmals bis zu 100% Stornogebühren veranschlagen.

6.5 Umbuchungswünsche des Kunden können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 6.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

6.6 Vermittelt die iti-holiday, Heiko Grimm einen Charter- oder Linienflug zu den Gruppenreisen oder zu Individualreisen, müssen die Storno - Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis 100 % nach Ticketausstellung betragen. Zuzüglich der von der Fluggesellschaft festgesetzten Gebühr berechnet die iti-holiday, Heiko Grimm, nach Erhalt der Reisebestätigung / Rechnung pro Person: 40 €. Nach Ticketausstellung pro Person 80 €.

6.7 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.

6.8 Bis zum Reiseantritt kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die iti-holiday, Heiko Grimm oder der Reiseveranstalter können dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die Umbuchung berechnet die iti-holiday, Heiko Grimm, zuzüglich einer eventuellen, durch den Leistungsträger festgesetzten Gebühr, ein Serviceentgelt von 40 € pro Person.

6.9 Dem Kunden bleibt es in jedem Einzelfall, in welchem die iti-holiday, Heiko Grimm pauschalierten Schadenersatz geltend macht, unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der Höhe der vereinbarten Entschädigung entstanden ist.

6.10 Im Falle einer Umbuchung oder Rücktritt durch den Kunden, kann die iti-holiday, Heiko Grimm vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Für die Umbuchung oder Stornierung berechnet die iti-holiday, Heiko Grimm, zuzüglich der durch den Leistungsträger (Veranstalter) erhobenen Gebühr, ein Serviceentgelt von 40 € pro Vorgang.

6.11 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise nicht in Anspruch, so wird sich die iti-holiday, Heiko Grimm bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen

7. Obliegenheiten des Reisenden

7.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit der iti-holiday, Heiko Grimm dahingehend konkretisiert, dass der Reiseteilnehmer verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich der von der iti-holiday, Heiko Grimm beauftragten Reiseleitung oder der örtlichen Agentur anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

7.2 Ist von der iti-holiday, Heiko Grimm keine Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (siehe hierzu auch die Reiseausschreibung), so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, der iti-holiday, Heiko Grimm direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandung zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit der iti-holiday, Heiko Grimm kann unter der in den Reiseunterlagen (Vouchern) angegebenen Adresse aufgenommen werden.

7.3 Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Mängelanzeige unverschuldet bleibt.

7.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlusts.

7.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die iti-holiday, Heiko Grimm, bzw. seine Beauftragten (Reiseleitung, örtliche Agentur) eine ihnen vom Reisegast bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.

7.6 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, reisevertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit der iti-holiday, Heiko Grimm abgeschlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:

a) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

b) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

c) Eine Abtretung jeder Ansprüche des Kunden aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossenen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.

8. Pass-, Visa-, Zoll-, Flug-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

8.1 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Bestimmungen selbst verantwortlich. Die iti-holiday, Heiko Grimm dient ihm dabei als Informationsquelle zu den obig genannten Bestimmungen.

8.2 Die iti-holiday, Heiko Grimm haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, der Kunde bucht eine Reise in welcher das jeweilige Visa als Inklusiv-Leistung enthalten ist, oder der Kunde den Visa-Service der iti-holiday, Heiko Grimm in Anspruch nimmt und der iti-holiday, Heiko Grimm rechtzeitig vor Reiseantritt alle erforderlichen Unterlagen zukommen lässt.  

8.3 Alle Kosten und Nachteile, die dem Reiseteilnehmer aus der Nichtbefolgung dieser Bestimmungen erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

9. Versicherungen

Die iti-holiday, Heiko Grimm empfiehlt den Abschluss einer Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung, ggfs. einer Reiserücktrittskosten- bzw. weiterer Versicherungen.

10. Haftung

10.1 Die vertragliche Haftung der iti-holiday, Heiko Grimm, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt und gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit

a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) die iti-holiday, Heiko Grimm für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

10.2 Die iti-holiday, Heiko Grimm haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als echte Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, wie insbesondere Mietwagenbuchungen und optionale Ausflüge und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Diese Aktivitäten werden von Dritten angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt.

10.3 Wird im Rahmen einer Leistung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so vermittelt die iti-holiday, Heiko Grimm insoweit lediglich eine Fremdleistung. Die iti-holiday, Heiko Grimm haftet nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in einem solchen Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind. Insbesondere ist die iti-holiday, Heiko Grimm nicht für Verspätungen im Linienverkehr und dadurch etwa verpasste Anschlussbeförderungen verantwortlich, es sei denn, es liegt ein Planungsfehler seitens die iti-holiday, Heiko Grimm vor.

10.4 Die iti-holiday, Heiko Grimm haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung,

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

e) ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

10.5 Das Postversandrisiko erfolgt zu Lasten des Kunden.

10.6 Ein Schadensersatzanspruch gegen die iti-holiday, Heiko Grimm ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10.7 Soweit die iti-holiday, Heiko Grimm nicht als Reiseveranstalter im Sinne von § 651 a Abs. 1 BGB tätig wird, sondern lediglich Leistungen eines anderes Reiseveranstalters oder Leistungsträgers vermittelt, haftet ausschließlich dieser für etwaige Mängel der vermittelten Leistung. Die iti-holiday, Heiko Grimm selbst kann in einem solchen Fall nur für eine fehlerhafte Beratung oder für fehlerhafte Information in Anspruch genommen werden.

11. Gültigkeit der Angaben

Die auf der Website gemachten Angaben dienen lediglich der Information und sind als Reisevorschläge zu verstehen. Änderungen sind daher möglich und bleiben vorbehalten. Maßgebend ist allein der Inhalt der Buchungsbestätigung. Irrtümer bei der Leistungsbeschreibung oder in Angeboten bleiben vorbehalten.

12. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die der Reisende zur Abwicklung seiner Reise iti-holiday, Heiko Grimm zur Verfügung stellt, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den rechtlichen Bestand der übrigen Geschäftsbedingungen und des Reisevertrages selbst.

14. Sonstiges

14.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt.

14.2 Gerichtsstand für Klagen gegen die iti-holiday, Heiko Grimm ist Stadt Chemnitz.

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